Zum Inhalt springen

🚚 LKW, Maschinen, Software: Welche Investitionen sind abschreibungsfähig?

Welche Investitionen sind eigentlich abschreibungsfähig? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Superabschreibung aus dem Wachstumsbooster. Ob LKWs, Maschinen, IT oder Software: Wir zeigen praxisnah, was sich steuerlich absetzen lässt – mit Fokus auf AfA-Investitionen und einer übersichtlichen Liste.

✅ Was ist abschreibungsfähig? – Die Grundlagen der AfA

Unter Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man die steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Abschreibungsfähig sind alle abnutzbaren, selbstständig nutzbaren und betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgüter.

👉 Wichtig: Nur Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr sind über AfA abschreibungsfähig – unabhängig davon, ob linear oder degressiv abgeschrieben wird.

🧾 Typische AfA-Investitionen – Liste für Unternehmen

Hier eine Liste häufig genutzter Wirtschaftsgüter, die abschreibungsfähig sind:

InvestitionsartBeispieleAbschreibungsart
FahrzeugeLKW, Lieferwagen, ZugmaschinenLinear / Degressiv möglich
MaschinenCNC-Fräsen, Druckmaschinen, FördertechnikLinear / Degressiv möglich
BüroausstattungSchreibtische, Stühle, RegaleLinear / Sammelposten
IT & HardwarePCs, Notebooks, ServerLinear / Degressiv
SoftwareERP-Systeme, CAD-Software, Cloud-LösungenLinear (idR 3 Jahre)
GebäudeWerkhallen, LagergebäudeNur linear, lange Laufzeit

💡 Tipp: Selbst entwickelte Software kann ebenfalls abschreibungsfähig sein – in Absprache mit dem Steuerberater.

💼 AfA für LKW, Maschinen und Software: Das zählt 2025

Mit der Superabschreibung aus dem Investitionsbooster (30 % degressive AfA) können viele dieser Investitionen schneller steuerlich geltend gemacht werden. Besonders relevant:

  • LKW & Nutzfahrzeuge → Große Investitionen mit hohem Abschreibungsvolumen
  • Produktionsmaschinen → Direkt gewinnmindernd ansetzbar
  • Büroausstattung → Oft unterschätztes AfA-Potenzial

📌 Wichtig: Die Investition muss ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 31. Dezember 2027 angeschafft und genutzt werden – dann ist sie abschreibungsfähig mit Superabschreibung.

🛠️ Praxisbeispiel: LKW-Kauf mit Superabschreibung

Ein Transportunternehmen kauft 2025 einen LKW für 120.000 €.
Mit der Superabschreibung kann es:

  • Im 1. Jahr 30 % = 36.000 € abschreiben
  • In den Folgejahren degressiv vom Restbuchwert weiter abschreiben
  • Die Steuerlast bereits im Jahr der Anschaffung massiv senken

➡️ Ergebnis: Mehr Liquidität, weniger Steuerzahlung, schnellere Amortisation.

➡️ Extra-Tipps: Die förderfähige Ausstattung des LKW kann weiterhin über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit, vormals De-Minimis, bezuschusst werden.

📌 Fazit: Investitionen gezielt planen & AfA nutzen

Unternehmer sollten jetzt prüfen, welche geplanten Investitionen abschreibungsfähig sind – insbesondere bei Maschinen, Fahrzeugen und Büroausstattung. Durch geschickte AfA-Planung und Nutzung der Superabschreibung des Wachstumsboosters lassen sich erhebliche Steuer- und Liquiditätsvorteile realisieren.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert