Die Superabschreibung 2025 ist noch nicht final beschlossen. Trotz großer wirtschaftspolitischer Ankündigungen steckt das Investitionspaket, zu dem auch die Super-AfA zählt, weiterhin im politischen Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern. Das Ziel: Investitionen durch steuerliche Anreize wie die Superabschreibung attraktiver zu machen. Doch derzeit stockt die Umsetzung – denn die Länder zögern, den damit verbundenen Steuerausfällen zuzustimmen.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Finanzierung: Die steuerlichen Entlastungen führen zu erheblichen Einnahmeverlusten für Bund, Länder und Kommunen – insgesamt rund 48 Milliarden Euro bis 2029. Während der Bund an dem Gesetz festhält, fordern die Länder einen finanziellen Ausgleich. Der Bund zeigt sich kompromissbereit und bietet kurzfristige, befristete Entlastungen an. Wie genau diese Unterstützung aussieht, ist jedoch noch unklar und soll in den kommenden Wochen konkretisiert werden. Klar ist: Ohne Zustimmung des Bundesrats – geplant für den 11. Juli – kann die Superabschreibung 2025 nicht in Kraft treten.
Für Unternehmen bedeutet das: Noch herrscht Unsicherheit über den aktuellen Stand der Superabschreibung. Es lohnt sich, die Entwicklungen eng zu verfolgen – denn der steuerliche Vorteil durch die Super-AfA könnte sich lohnen, wenn das Gesetz kommt. Auf einen Blick sehen Sie dies, wenn Sie unseren AfA-Rechner für die Superabschreibung nutzen.
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📌 FAQ zur Superabschreibung 2025
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