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Superabschreibung 2025: Bundestag beschließt Investitionsbooster

Die Superabschreibung kommt mit dem Investitionsbooster! Der Bundestag hat das sogenannte Wachstumspaket mit dem Investitionsbooster beschlossen, das zahlreiche Steuererleichterungen für Unternehmen vorsieht. Ziel ist es, mit milliardenschweren Maßnahmen neue Investitionsanreize zu schaffen und die Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Bundestag beschließt Investitionsbooster: Superabschreibung 2025 im Detail

Mit dem Investitionsbooster startet ab dem 1. Juli 2025 die Superabschreibung 2025. Unternehmen dürfen dann Ausgaben für neue Maschinen und Geräte mit einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Diese Regelung gilt bis Ende 2027. (Beachten Sie die Fristen zur Superabschreibung – lesen Sie unseren Beitrag „bis wann gilt die Superabschreibung?“)

Der Vorteil für Unternehmen: Die Steuerlast sinkt direkt nach der Investition spürbar. So bleibt mehr Liquidität im Betrieb, um weitere Investitionen zu tätigen oder die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Die Superabschreibung kommt besonders dem Mittelstand und hier dem Handwerk zugute – sie ermöglicht es Firmen, längst geplante Projekte wie den Ausbau oder die Modernisierung von Produktionsanlagen jetzt kostengünstiger umzusetzen.

Nutzen Sie unsere AfA-Rechner für die Superabschreibung um die konkrete Abschreibung zu berechnen.

Superabschreibung kommt auch für Elektrofahrzeuge

Zusätzlich enthält der Investitionsbooster steuerliche Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Der Bundestag hat beschlossen:

  • Die Preisobergrenze für die 0,25-Prozent-Regelung bei Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 auf 100.000 Euro.
  • Unternehmen können beim Kauf eines betrieblichen reinen Elektroautos im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises abschreiben.

Damit wird der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität für Unternehmen noch attraktiver. Besonders Flottenbetreiber und Handwerksbetriebe mit Lkw und Transportern profitieren von dieser Förderung. Apropos LKW: Die Superabschreibung kann auch mit dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit kombiniert werden.

Weitere Elemente des Wachstumspakets

Neben der Superabschreibung 2025 enthält das Paket weitere Maßnahmen:

  • Eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032.
  • Eine erweiterte Forschungszulage, bei der die Bemessungsgrundlage von 10 auf 12 Millionen Euro steigt (2026 bis 2030). Auch Gemeinkosten und Betriebskosten werden künftig berücksichtigt.

Superabschreibung kommt – das sollten Unternehmen jetzt tun

Die Superabschreibung kommt mit dem Investitionsbooster – das bedeutet für Unternehmen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Investitionsplanung zu überprüfen und neue Projekte anzustoßen. Ob Maschinen, Anlagen oder Elektrofahrzeuge: Wer die neuen Abschreibungsregeln clever nutzt, kann erhebliche Steuervorteile sichern.

Wichtig: Die Superabschreibung gilt nur für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028. Frühzeitige Planung zahlt sich also aus!

Lesen Sie auch unseren Beitrag: Investitionsplanung 2025: Warum sich Vorziehen jetzt lohnt.

Nächste Schritte: Bundesrat entscheidet im Juli

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht, nun muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Die Abstimmung ist für den 11. Juli 2025 geplant. Bund und Länder haben sich bereits auf einen finanziellen Ausgleich für die erwarteten Steuermindereinnahmen geeinigt, sodass die Zustimmung als sicher gilt.

Auf www.superabschreibung.com finden Sie praxisnahe Informationen zu den neuen Regeln und konkrete Tipps, wie Sie die Superabschreibung 2025 optimal für Ihr Unternehmen nutzen. Schauen Sie auch auf unseren Themenseiten zu Superabschreibung für Maschinen und Superabschreibung für Elektrofahrzeuge vorbei.

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