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Investitionsbooster endgültig beschlossen: Superabschreibung kommt ab Juli 2025

Nun ist es amtlich: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Investitionsbooster zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine der bedeutendsten steuerlichen Entlastungen der letzten Jahre – die Superabschreibung kommt und tritt bereits ab dem 1. Juli 2025 in Kraft.

Mit dem Investitionsbooster möchte die Bundesregierung gezielt Investitionen in Deutschland ankurbeln. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sendet das Paket ein klares Signal an die Unternehmen: Wer jetzt investiert, profitiert.

Was steckt im Investitionsbooster?

Im Zentrum steht die neue degressive Superabschreibung:
Unternehmen können Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge, mit bis zu 30 % im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeit gilt für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 bis Ende 2027.

Beispiel: Wird eine Maschine für 100.000 Euro gekauft, können im ersten Jahr 30.000 Euro steuerlich abgeschrieben werden. Dadurch sinkt die Steuerlast sofort – das verbessert die Liquidität und verschafft Spielraum für weitere Investitionen.

Superabschreibung für Elektrofahrzeuge

Ein weiterer Schwerpunkt: Die Förderung der E-Mobilität. Für rein elektrische Firmenfahrzeuge gilt eine noch höhere Abschreibung von 75 % im ersten Jahr. Zusätzlich wird die Preisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenregelung auf 100.000 Euro angehoben – ein wichtiger Impuls für Betriebe, die ihre Fuhrparks elektrifizieren möchten.

Weitere Maßnahmen im Überblick

Neben der Superabschreibung beinhaltet der Investitionsbooster weitere steuerliche Verbesserungen:

  • Forschungsförderung wird ausgeweitet: Die steuerliche Forschungszulage steigt, um Innovationen voranzutreiben.
  • Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028: Die Steuerlast für Kapitalgesellschaften sinkt schrittweise auf bis zu 10 % im Jahr 2032.
  • Erweiterte Verlustverrechnung: Unternehmen können Verluste flexibler vor- und zurücktragen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Für Betriebe jeder Größe – vom Handwerksbetrieb bis zur Spedition – bietet der Investitionsbooster einen echten Anreiz, Investitionen vorzuziehen. Wer im Zeitraum 2025 bis 2027 neue Maschinen anschafft, Fahrzeuge ersetzt oder auf Elektroantriebe umstellt, kann steuerlich massiv profitieren.

Auf www.superabschreibung.com halten wir Sie über alle Details und Umsetzungsschritte auf dem Laufenden – praxisnah und verständlich.

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