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Bund gleicht Steuerausfälle durch den Wachstumsbooster bis 2029 vollständig aus

Der Bund hat sich verpflichtet, die Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen, die durch den sogenannten Wachstumsbooster – und damit auch durch die Superabschreibung – entstehen. Bis zum Jahr 2029 übernimmt der Bund sämtliche Einnahmeverluste, die Städten und Gemeinden infolge der steuerlichen Entlastungen für Unternehmen entstehen.

Der Deutsche Bundestag hat der entsprechenden Vereinbarung nun zugestimmt. Sie basiert auf einem Kompromiss, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits vor vier Monaten mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer ausgehandelt hatte.

Ziel der Maßnahme ist es, die deutsche Wirtschaft nachhaltig zu beleben. Durch die Superabschreibung und weitere Elemente des Investitions- und Wachstumsboosters sollen Unternehmen motiviert werden, wieder mehr in Maschinen, Fahrzeuge und digitale Infrastruktur zu investieren.

Für viele Kommunen war allerdings unklar, wie sie die damit verbundenen Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe ausgleichen sollten. Nach aktuellen Berechnungen drohten Einnahmeverluste von rund 13,5 Milliarden Euro. Diese werden nun vollständig durch den Bund kompensiert – vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat der Regelung zustimmt.

Mit diesem Beschluss wird deutlich: Der Investitionsbooster soll nicht nur Unternehmen steuerlich entlasten, sondern auch Kommunen finanziell absichern. Damit schafft die Bundesregierung Planungssicherheit für alle Beteiligten und legt den Grundstein für mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.

Weitere Informationen zum offiziellen Maßnahmenpaket finden sich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Einen Überblick über die ökonomischen Auswirkungen liefert zudem die Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW).

👉 Mehr zur politischen Entscheidung und den konkreten Maßnahmen des Investitionsboosters lesen Sie auch in unserem Beitrag Bundestag und Bundesrat beschließen Superabschreibung.

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