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📅 Bis wann gilt die Superabschreibung? Zeitrahmen & wichtige Fristen für Unternehmen

Die Superabschreibung aus dem Investitionsbooster ist vom Bundeskabinett beschlossen – und viele Unternehmen fragen sich jetzt: Wie lange gilt die Superabschreibung eigentlich? Welche Fristen gelten für Anschaffung, Herstellung oder Nutzung? In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Termine, damit Sie Ihre Investitionen optimal planen können.

✅ Was ist die Superabschreibung?

Die Superabschreibung ist eine Sonderform der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung), die durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland eingeführt wurde. Ziel ist es, Investitionen steuerlich zu fördern, indem Unternehmen bestimmte Wirtschaftsgüter schneller abschreiben können – konkret mit 30 % pro Jahr vom Buchwert.

📌 Superabschreibung Fristen im Überblick

Frist / ZeitpunktBedeutung
Geltungszeitraum:1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt:Wirtschaftsgüter müssen in diesem Zeitraum angeschafft oder hergestellt werden
Zugehörigkeit zum Anlagevermögen:Nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt
Nutzungsbeginn:Die betriebliche Nutzung muss noch im Jahr der Anschaffung/Herstellung beginnen

Wichtig: Wer die Abschreibung optimal nutzen will, sollte Investitionen rechtzeitig vor Ende 2027 tätigen und in Betrieb nehmen.

Tipp: Hier haben wir aufgeführt, welche Investitionen mit der Superabschreibung degressiv abgeschrieben werden können.

🧠 Wie lange gilt die Superabschreibung aus dem Wachstumsbooster?

Die Superabschreibung gilt nur für zweieinhalb Jahre – für alle Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. Danach gilt voraussichtlich wieder die normale lineare oder klassische degressive Abschreibung – es sei denn, der Gesetzgeber verlängert die Regelung.

🛠 Beispiel: Superabschreibung richtig nutzen

Ein Unternehmen plant für 2027 die Anschaffung eines LKW für 80.000 €. Erfolgt der Kauf Anfang Januar 2027 und wird die Maschine direkt in Betrieb genommen, kann im Jahr 1 bereits 30 % (24.000 €) abgeschrieben werden.

Wird der jedoch erst im Januar 2028 geliefert oder genutzt, ist keine Superabschreibung mehr möglich – selbst wenn der Vertrag vorher geschlossen wurde.

💡 Tipp: Investitionen rechtzeitig vorziehen

Wer Investitionen plant, sollte prüfen, ob eine Vorverlagerung in das Jahr 2025, 2026 oder 2028 sinnvoll ist. Die steuerlichen Vorteile durch die Superabschreibung sind erheblich, insbesondere bei hohen Gewinnen oder auslaufenden Verlustvorträgen.

Mit dem AfA-Rechner auf superabschreibung.com können Sie verschiedene Szenarien kalkulieren und vergleichen.

🧾 Fazit: Fristen kennen – Vorteile sichern

Die Superabschreibung aus dem Wachstumsbooster ist eine zeitlich befristete Sonderregelung. Unternehmen sollten frühzeitig aktiv werden und Investitionen nicht aufschieben, um die maximal mögliche Steuerersparnis zu erzielen.

Merken Sie sich: Nur Investitionen in den Jahren 2025 (ab 1. Juli), 2026 und 2027 sind begünstigt – danach fällt die Sonderregelung weg.

🔎 Häufige Fragen zur Superabschreibung-Frist

  • Wie lange gilt die Superabschreibung?
    → Für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 getätigt und genutzt werden.
  • Was passiert nach 2027?
    → Voraussichtlich kehrt das Steuerrecht zur regulären linearen oder degressiven AfA zurück – ohne 30 %-Satz.
  • Zählt das Bestelldatum oder die Lieferung?
    → Entscheidend ist die Anschaffung bzw. Herstellung UND die betriebliche Nutzung im begünstigten Zeitraum.

📌 Weitere Infos, Rechentools & AfA-Beispiele finden Sie auf www.superabschreibung.com

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