Trotz der großen Ankündigungen zur Superabschreibung 2025, auch bekannt als Super-AfA, ist das Gesetz bisher noch nicht endgültig verabschiedet. Zwar verspricht der sogenannte Wachstumsbooster deutliche steuerliche Vorteile wie 30 % Sofortabschreibung und Sonderabschreibungen für bestimmte Investitionen, doch es gibt erhebliche politische Hürden. (Lesen Sie hier, was die Superabschreibung ist und wie sie funktioniert.)
Der zentrale Streitpunkt liegt in der Finanzierung: Die Länder fürchten hohe Steuerausfälle – bis zu 30 Milliarden Euro bis 2029 – und lehnen bisher eine vollständige Beteiligung an den Kosten ab. Da Körperschaft- und Einkommensteuer gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden, ist die Zustimmung des Bundesrats zwingend erforderlich. Dieser hat allerdings deutlich gemacht: Die steuerliche Entlastung soll nicht zulasten der Länderhaushalte gehen.
Derzeit laufen intensive Verhandlungen zwischen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und den Länderfinanzministern. Eine Entscheidung steht spätestens zum 11. Juli 2025 an. Bis dahin bleibt offen, ob das Gesetz zur Superabschreibung wie geplant in Kraft treten kann – oder ob es aufgrund der Haushaltslage und fehlender Zustimmung ins Stocken gerät.
Fazit: Die Superabschreibung bietet enormes Potenzial zur Investitionsförderung, steht aktuell aber noch auf der politischen Kippe. Wer plant, von der Super-AfA zu profitieren, sollte die Entwicklungen genau im Blick behalten. Wir informieren mit unserer News-Seite zur Superabschreibung laufend.
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