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Superabschreibung Solaranlage 2025: Begrenzte Vorteile trotz Investitionsbooster

Mit dem am 5. Juli vom Bundestag beschlossenen Investitionsbooster kommt die Superabschreibung 2025 – und damit neue steuerliche Anreize für Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge und auch in erneuerbare Energien. Doch wer gehofft hat, dass auch Solaranlagen mit den vollen 30 % im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können, wird enttäuscht: Für PV-Anlagen gilt eine reduzierte Superabschreibung von maximal 15 %.

Warum Solaranlagen nur bis zu 15 % abschreibbar sind

Der Grund liegt in der systematischen Begrenzung der Superabschreibung: Laut Gesetz darf die degressive Abschreibung höchstens das Dreifache des regulären AfA-Satzes betragen. Und da der reguläre Abschreibungssatz für Solaranlagen laut amtlicher AfA-Tabelle bei 5 % liegt, sind im Rahmen der neuen Superabschreibung maximal 15 % im Jahr der Anschaffung möglich.

Diese Regelung betrifft Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden wie Lagerhallen, Werkstätten oder Büroimmobilien.

Beispiel: Superabschreibung Solaranlage in der Praxis

Ein Unternehmen investiert im Jahr 2025 in eine gewerbliche PV-Anlage für 100.000 Euro.

  • Dank der Superabschreibung Solaranlage 2025 kann es im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend machen.
  • In den Folgejahren werden jeweils 15% des Restbuchwertes abgeschrieben.

Trotz der Begrenzung ist die Superabschreibung für Solaranlagen ein willkommener Liquiditätsvorteil für Unternehmen, die in nachhaltige Energieversorgung investieren wollen.

Superabschreibung kommt mit dem Investitionsbooster – was gilt noch?

Die Superabschreibung kommt im Rahmen des Investitionsboosters und gilt für fast alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Solaranlagen zählen ebenfalls dazu, sofern sie auf Betriebsgebäuden installiert und in der Bilanz aktiviert werden.

Für viele andere Anlagegüter – etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Hardware – ist eine Abschreibung von bis zu 30 % möglich. Doch gerade bei Gütern mit langer regulärer Nutzungsdauer, wie PV-Anlagen, greift die gesetzliche Begrenzung.

Fazit: Superabschreibung Solaranlage lohnt sich trotzdem

Auch wenn die Superabschreibung Solaranlage nicht die vollen 30 % umfasst, profitieren Unternehmen trotzdem von einem früheren steuerlichen Vorteil. Vor allem bei Investitionen in Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zählt jeder Liquiditätsvorteil.

Auf www.superabschreibung.com finden Sie alle Details zur Superabschreibung 2025, Praxisbeispiele sowie Hinweise zur Steueroptimierung bei Investitionen. Wenn Sie in PV-Anlagen investieren wollen, lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen – gerne mit Ihrem Steuerberater oder Fördermittelberater.

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