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Gesetzliche Grundlagen zur Superabschreibung 2025

Die Superabschreibung ist ein zentrales Element des geplanten Investitionsboosters der Bundesregierung. Unternehmen sollen durch gezielte steuerliche Anreize motiviert werden, in moderne Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge zu investieren. Doch wie ist die Superabschreibung gesetzlich verankert? Welche Paragrafen gelten? Und was sagen die offiziellen Stellen dazu?

Diese Seite gibt dir einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Superabschreibung, inklusive EStG-Bezug, begünstigter Wirtschaftsgüter und offizieller Quellen.

1. Hintergrund: Gesetzesbeschluss im Überblick

Am 5. Juni 2025 hat das Bundeskabinett die Einführung einer neuen degressiven Abschreibung beschlossen – die sogenannte Superabschreibung. Sie ist Teil des steuerlichen Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland („Wachstumsbooster“) und soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027 entlasten.

Zitat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil:

„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. […] Dafür führen wir Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern. Wir setzen auf Investitionen und Innovationen: auch mit dem Booster für E-Mobilität und für die Forschung.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 4.06.2025

Die Regelung ist befristet und betrifft ausschließlich bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder hergestellt werden.

2. Wo steht die Superabschreibung im Einkommensteuergesetz (EStG)?

Die gesetzliche Grundlage der Superabschreibung findet sich im § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung).
Die genaue Regelung wird voraussichtlich durch einen temporären Zusatz oder eine Sonderregelung ergänzt. Der Gesetzesentwurf sieht folgende Neufassung für § 7 Absatz 2 Satz 1 und 2 EStG vor:

„Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung
für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
bemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderli-
chen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende
Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbe-
trägen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.“

🔹 Wesentliche Merkmale laut Gesetzesentwurf:

  • Degressiver Abschreibungssatz: 30 %
  • Berechnungsbasis: Das 3-Fache der linearen AfA, maximal 30%
  • Anwendbar ab dem 1. Juli 2025, befristet (voraussichtlich bis 31.12.2027)
  • Nur bei bewegliche Wirtschaftsgüter, keine Anwendung auf Gebäude

3. Abgrenzung zu anderen AfA-Formen

Im EStG existieren verschiedene Abschreibungsarten. Die Superabschreibung aus dem Investitionsbooster grenzt sich klar ab von:

  • Linearer AfA (§ 7 Abs. 1 EStG): Gleichmäßige Verteilung über Nutzungsdauer
  • Degressiver AfA früherer Jahre (§ 7 Abs. 2 EStG): Nur bis 2010 zulässig
  • Sonderabschreibungen nach § 7g EStG: Kombinierbar nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die Superabschreibung steht optional zur Verfügung – das heißt: Unternehmen können sich alternativ weiterhin für die lineare Abschreibung entscheiden.

4. Welche Wirtschaftsgüter sind laut Gesetz begünstigt?

Nach dem aktuellen Stand gelten folgende Voraussetzungen für begünstigte Investitionen:

angeschafft oder hergestellt
Abnutzbar, beweglich, eigenbetrieblich genutzt
✅ Beispiele:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Nutzfahrzeuge wie LKW und Transporter
  • IT- und Büroausstattung (Server, Computer, etc.)

Nicht begünstigt sind:
❌ Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter
❌ Immaterielle Vermögenswerte (z. B. Patente, Lizenzen)

5. Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir den Blick in die Originalquellen:

🔗 Bundesministerium der Finanzen (BMF):
👉 bmf.de – Pressemitteilung zur Superabschreibung und Wachstumsbooster

🔗 Bundesministerium der Finanzen (BMF):
👉 bmf.de – Gesetzesentwurf der Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“

🔗 Bundesgesetzblatt (nach Verabschiedung):
👉 www.bgbl.de

🔗 Drucksache Bundestag (geplant):
👉 www.bundestag.de/drucksachen

Wir aktualisieren diese Seite, sobald das finale Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

6. Fazit: Rechtssicher investieren mit der Superabschreibung

Die Superabschreibung aus dem Investitions-Booster ist ein kraftvolles Instrument zur Stärkung der Wirtschaft. Unternehmen profitieren von einem schnellen steuerlichen Effekt, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Die Einordnung im Einkommensteuergesetz ist klar geregelt – die Nutzung erfordert jedoch eine präzise steuerliche Planung.

📌 Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Steuerberater, um den optimalen Abschreibungszeitpunkt zu wählen und rechtssicher zu dokumentieren.

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