Die Superabschreibung – oft von der Bundesregierung auch als „Investitionsbooster“ oder „Wachstumsbooster“ bezeichnet – ist ein steuerliches Förderinstrument, das gezielt Investitionsanreize schaffen soll. Diese Seite erklärt dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unternehmensarten profitieren und für welche Investitionen die Regelung gilt.
Wer kann die Superabschreibung nutzen?
Die Superabschreibung steht allen Unternehmen offen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und betriebliche Einkünfte erzielen. Dazu zählen:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
Es gibt keine Umsatzgrenze oder Einschränkungen hinsichtlich der Mitarbeiterzahl. Wichtig ist: Die Investition muss betrieblich veranlasst sein und das Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehören.
Wichtige Voraussetzung: Die Superabschreibung gilt nur für Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt wurden.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Begünstigt sind:
- Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
Typische Beispiele:
- Maschinen, Produktionsanlagen
- LKW, Transportfahrzeuge, Gabelstapler
- IT-Ausstattung (Computer, Server, Technik)
Nicht begünstigt:
- Grundstücke, Gebäude
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Patente)
Achte darauf, dass Leasinggüter nicht automatisch begünstigt sind – nur der wirtschaftliche Eigentümer darf die AfA geltend machen.
Unternehmensarten im Fokus: Wer profitiert besonders?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Besonders geeignet durch Kombination mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung (§ 7g EStG)
- Schneller Kapitalrückfluss durch hohe Anfangsabschreibung
Handwerksbetriebe
- Maschinen, Fahrzeuge, Werkstattausstattung meist voll begünstigt
- Oft gute Planbarkeit der Investitionen
Logistik- und Transportbranche
- Superabschreibung für Fuhrparkmodernisierung, etwa mit HVO-LKW oder E-LKWs
- Auch Ladehilfsmittel, Kühltechnik oder Hebebühnen gehören dazu
Industrie und produzierendes Gewerbe
- Investitionen in automatisierte Anlagen und Technik, sofern beweglich, sind vollständig begünstigt
- Steuerliche Hebel durch hohe Investitionssummen besonders wirksam
Branchenspezifische Hinweise und Fallstricke
- Leasing: Nur der wirtschaftliche Eigentümer darf abschreiben
- Gemischte Nutzung: Bei privater Mitnutzung anteilige Abschreibung nur bei über 90 % betrieblicher Verwendung
- Landwirtschaft: Mobile Erntemaschinen oder Traktoren begünstigt, Gebäude nicht
- IT-Dienstleister: Serverhardware ja, Software nein
Kombination mit weiteren steuerlichen Förderungen
- § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag + Sonderabschreibung): Kombination möglich bei KMU
- Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Für Kapitalgesellschaften ggf. attraktiv
- Nicht kombinierbar mit GWG-Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG)
Tipp: Steuerberater einbinden, um Kombinationsmöglichkeiten zu optimieren!
Fazit: Superabschreibung gezielt nutzen
Die Superabschreibung bietet einen massiven steuerlichen Vorteil für alle Unternehmen, die zwischen Sommer 2025 und Ende 2027 investieren wollen. Besonders KMU, Logistiker, Handwerks- und Industriebetriebe können vom Investitionsbooster profitieren. Wer die Voraussetzungen kennt und die Abschreibung geschickt plant, nutzt das volle Potenzial dieser Maßnahme aus.
Weitere Infos:
Was ist die Superabschreibung?